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Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Für den Reisevertrag gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Reisebedingungen). Die Reiseanmeldung kann
mündlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch die durch uns ausgestellte
Buchungsbestätigung zustande. Telefonisch nehmen wir lediglich Reservierungen vor, auf die hin dem Reisenden die
schriftliche Buchungsbestätigung zugeschickt wird. Widerspricht der Kunde der Buchungsbestätigung innerhalb von
14 Tagen nicht, gilt die Reise als gebucht und der Reisevertrag als wirksam.
2. Zahlung
Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10% des Reisepreises, maximal jedoch 50,00 EUR zu zahlen. In Ausnahmefällen
können wir eine höhere Anzahlung verlangen, wenn nachgeordnete Leistungserbringer (z.B. Hotels) dies rechtfertigen.
Nach der erfolgten Anzahlung wird durch uns der gesetzlich vorgeschriebene Sicherungsschein ausgehändigt. Der
Restbetrag ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Kommt der Vertrag innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn zu
Stande, ist der komplette Betrag fällig.
Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden
dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 EUR nicht übersteigt.
Bei Tagesfahrten ist der komplette Preis bis 14 Tage im Voraus oder in Ausnahmefällen bar am Reisetag zu zahlen.
Ausnahmefälle werden durch den Reiseveranstalter festgelegt.
Sollte eine fristgemäße Bezahlung des vereinbarten Reisepreises nicht erfolgen, sind wir berechtigt vom Reisevertrag
zurückzutreten.
3. Leistungen / Leistungsänderungen
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung
bzw. in der Fahrtausschreibung auf unserer Webseite oder im Katalog/Prospekt. Wir behalten uns jedoch vor, aus
sachlich berechtigten oder nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Wetter am Reiseort), eine konkrete Änderung der
Leistungen zu erklären.
Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind gesondert in die
Buchungsbestätigung aufzunehmen bzw. dort zu ergänzen.
4. Preisänderungen, Umbuchungsentgelt
Wir können Preisänderungen verlangen, wenn die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder
Einreisegebühren sich erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkurse geändert worden sind. Im
Falle einer Preisänderung erfolgt die Mitteilung durch uns unverzüglich mit Angabe des Grundes an den Kunden.
Werden auf Ihren Wunsch hin nach Buchung und Anmeldung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Reiseteilnehmer,
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Wahl des Leistungsträgers
vorgenommen (Umbuchungen), können wir pro Reisenden ein Umbuchungsentgelt erheben und ggf. den Reisepreis anpassen.
5. Rücktritt des Reisenden
Der Reisende ist berechtigt, jederzeit von der Reise zurückzutreten.
- bis 29 Tage vor Reisebeginn: kostenfreie Stornierung
- bis 21 Tage vor Reisebeginn: 25% des Gesamtreisepreises,
- bis 14 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtreisepreises,
- bis 7 Tage vor Reisebeginn: 75% des Gesamtreisepreises,
- bis 1 Tage Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 100% des Gesamtreisepreises.
Bei Rücktritt von Musical- oder Musikreisen oder anderen Reisen mit ausgewiesenen Eintrittskarten wird der
Kartenpreis in voller Höhe fällig.
Im Falle einer Stornierung sind wir berechtigt eine Stornierungsgebühr zu fordern.
6. Mindestteilnehmerzahl
Ist eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen bei unseren ausgeschriebenen Reisen auf der Webseite oder im Katalog /
Prospekt nicht erreicht, können wir bis 1 Woche vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten.
7. Kündigung infolge höherer Gewalt
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere
Unruhe, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (z.B. Entzug der Landerechte, Grenzschließung u.ä.), Naturkatastrophen,
Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle, berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe
dieser Vorschriften zur Kündigung.
8. Gewährleistung und Abhilfe
Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern dies nicht einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer
gleichwertigen Ersatzleistung. Wir der Mangel nicht abgestellt, kann der Kunde eine Herabsetzung des Reisepreises
nur verlangen, wenn er den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter/Busfahrer oder direkt beim Veranstalter,
spätestens am Tag nach dem Mängel, anzeigt. Unterlässt der Reisende die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche
auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
9. Mitwirkungspflicht des Reisenden, Reisedokumente
Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.
Die Ziffer 8 ist unbedingt zu beachten.
Die Reiseunterlagen sind nach Erhalt durch den Reisenden auf Vollständigkeit zu prüfen. Der Reisende ist für die
Mitführung gültiger Reisedokumente selbst verantwortlich. Er hat in der Regel einen gültigen Ausweis während der
Gesamten Reise mitzuführen. Über besondere Einreisebestimmungen, wie z.B. Pass-, Visa-Erfordernisse und
gesundheitspolizeiliche Formalitäten, werden Sie bei Buchung und in den Reiseunterlagen durch uns hingewiesen.
10. Vermittlung von Leistungen, Reisevermittlungsvertrag
Bei der Vermittlung von Reisedienstleistungen wird mit uns kein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts begründet. Die Vermittlung erstreckt sich lediglich auf die Vermittlung einer Leistung (z.B. Hotel, Transportunternehmen, Reiseleiter).
Wir sind berechtigt für die vermittelten Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu verlangen, sofern dies
vereinbart ist. Eine solche Vergütungsvereinbarung kann auch durch einen entsprechenden mündlichen oder schriftlichen
Hinweis unsererseits hierauf getroffen werden.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung oder Zusicherung haften wir als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen
selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der
vermittelten Reiseleistung entstehen.
10. Ausschlussfrist für Ansprüche und Verjährung
Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen oder der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in 12
Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
11. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert,
verarbeitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
Wir möchten Sie künftig schriftlich, telefonisch und/oder mit elektronischer Post über aktuelle Angebote informieren
und unterstellen Ihre Einwilligung, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie derartige Informationen nicht
wünschen und Sie nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, jederzeit der Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen.
Wenn Sie die Übbermittlung von Informationen nicht wünschen, unterrichten Sie uns bitte unter unserer unten genannten
Anschrift.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Reisevertrages
und aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
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